Häufig gestellte Fragen

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* Was bedeutet die Mitgliedschaft in der Kirche?
* Wo kann ich eintreten?
* Wie läuft ein Kircheneintritt ab?
* Welche Unterlagen werden von mir benötigt?
* Ich bin Mitglied der römisch-katholischen Kirche, möchte aber evangelisch werden. Was muss ich tun?
* Ich bin als Kind getauft worden und später ausgetreten. Muss ich erneut getauft werden?
* Muss ich für den Eintritt etwas bezahlen?
* Kostet mich die Mitgliedschaft etwas?
* Ich habe einen Brief mit der Zahlungsaufforderung zum Kirchgeld erhalten, Was ist das?
* Mein Kind wird getauft und der Pate ist nicht in der Kirche – ist das möglich?
* Mein Kind ist nicht getauft worden, möchte aber sich aber jetzt konfirmieren lassen. Ist das ohne Taufe möglich?
* Wird mein Eintritt in der Gemeinde veröffentlicht?
* Kann ich auch in einer anderen Gemeinde als meiner Ortsgemeinde Mitglied werden?
 

Was bedeutet die Mitgliedschaft in der Kirche?
„Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen.“ (Matthäusevangelium 18,20) Mit dieser Verheißung kommen Frauen und Männer zusammen und sind Kirche: Menschen, die von Gott angesprochen wurden, sich zum Glauben an den dreieinigen Gott öffentlich bekennen, ihn mit ihrem Leben bezeugen und gemeinsam Wege suchen, wie sie Werkzeuge von Gottes Frieden und Segen für diese Welt sein können. Als Miglied stärken Sie diese Gemeinschaft ebenso wie Sie von dieser Gemeinschaft Unterstützung erfahren.

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Wo kann ich eintreten?
In Bayern ist nach wie vor das für Sie zuständige Pfarramt die erste Anlaufstelle für Ihren Eintrittswunsch. Die Ortspfarrerin bzw. der Ortspfarrer steht nicht nur für Gespräche zur Verfügung, sie bzw. er kennt auch die lokalen Angebote der Kirchengemeinde, die für Sie besonders interessant sein könnten.

Darüber hinaus gibt es seit einiger Zeit in Ballungsräumen Eintrittsstellen. Dort können Sie ebenfalls Mitglied der Kirche werden – egal, wo Sie wohnen.

Sie können darüber hinaus bei jeder anderen bayerischen Pfarrerin, jedem anderen bayerischen Pfarrer eintreten – sei es, weil Sie gerade irgendwo in Bayern Urlaub machen oder weil Sie sich in der Nachbargemeinde besser aufgehoben fühlen.

Schließlich ist auch der Eintritt bei einer evangelischen Pfarrerin/ einem evangelischen Pfarrer außerhalb Bayerns möglich: Wenn Sie sich dort beruflich aufhalten, wegen eines Schicksalschlags vor Ort sind, sich zur gesundheitlichen Rekonvaleszens aufhalten oder Urlaub machen. Der Eintritt erfolgt auch dann zwar bei der jeweiligen Pfarrerin/ beim jeweiligen Pfarrer, Mitglied werden Sie trotzdem in der Ortsgemeinde an Ihrem ersten Wohnsitz.

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Wie läuft ein Kircheneintritt ab?
Das hängt im Wesentlichen von Ihren Voraussetzungen, Wünschen und Bedürfnissen ab. Mindestens ein Gespräch mit der Pfarrerin/ dem Pfarrer gehört zum Eintritt dazu. Die Inhalte dieses Gesprächs variieren aber je nach persönlicher Ausgangslage. Wenn Sie ein ausgeprägtes Bedürfnis nach mehr Informationen zu Glauben und Ihrer Ortsgemeinde haben, werden Sie vermutlich auch mehrere Gespräche miteinander führen.

Der eigentliche Eintritt wurde bis vor kurzem immer im Sonntagsgottesdienst mit Heiligem Abendmahl gefeiert: Das Abendmahl – für uns evangelische Christinnen und Christen neben der Taufe das einzige Sakrament – vereint den Menschen mit Gott und verortet ihn in einer leibhaftigen Gemeinschaft – der Ortsgemeinde. Heute können Sie den Eintritt noch immer so feiern, haben aber darüber hinaus weitere Möglichkeiten – sei es mit mehr oder mit weniger Öffentlichkeit. Für den Fall, dass Sie noch nicht getauft sind, erfolgt der Eintritt in einem Taufgottesdienst.

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Welche Unterlagen werden von mir benötigt?
Sie brauchen einen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und, sofern Sie getauft wurden, die Taufbescheinigung und den Nachweis des Austritts.

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Ich bin Mitglied der römisch-katholischen Kirche, möchte aber evangelisch werden. Was muss ich tun?
Das staatliche Meldewesen kennt keinen Übertritt zwischen den Konfessionen. Deshalb müssen Sie zunächst aus der römisch-katholischen Kirche austreten. Der Austritt erfolgt beim Einwohnermeldeamt und ist gebührenpflichtig. Erst nach dem Austritt können Sie in die Evangelische Kirche eintreten. Die Taufe wird dabei nicht noch einmal gefeiert, da die beiden großen Konfessionen das jeweilige Taufsakrament als vollgültig und unablegbar anerkennen.

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Ich bin als Kind getauft worden und später ausgetreten. Muss ich erneut getauft werden?
Nein. Die Taufe ist für alle christlichen Kirchen etwas Einmaliges. Die Gotteskindschaft, die ein Mensch in der Taufe zugesprochen bekommt, legt sie bzw. er mit dem Austritt aus der Kirche nicht ab. Sie bleibt erhalten, eine Taufe ist deshalb bei einem Wiedereintritt oder Konfessionswechsel nicht erneut erforderlich.

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Muss ich für den Eintritt etwas bezahlen?
Nein. Die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Kircheneintritt entstehen, tragen Kirchengemeinde und Landeskirche.

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Kostet mich die Mitgliedschaft etwas?
Die Kirche wird in erster Linie von ihren Mitgliedern finanziert. Dabei ist die Kirchensteuer auf das Einkommen bzw. den Lohn mit einem Anteil von etwa 70% die wichtigste Einnahmequelle. In Bayern beträgt der Kirchensteuerhebesatz 8%. Als Annäherungswert kann man sagen, dass die Kirchensteuer durchschnittlich zwischen 1-2% des Bruttoeinkommens beträgt. Zusätzlich werden in Bayern 1% der Kirchensteuer als Kirchgeld erhoben. Genau berechnen kann man die Steuer auf der Internetseite www.kirche-und-geld.de/ – dort finden Sie auch zahlreiche weitere Details zu dem Thema Kirchensteuer. Kirchensteuern sind in voller Höhe als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer abzugsfähig.

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Ich habe einen Brief mit der Zahlungsaufforderung zum Kirchgeld erhalten, Was ist das?
Das Kirchgeld ist die so genannte „Ortskirchensteuer“. Es dient der Finanzierung von Aufgaben und Leistungen in den Gemeinden. Die Entrichtung des allgemeinen Kirchgeldes ist Bestandteil des Kirchensteuergesetzes. In Landeskirchen in denen kein Kirchgeld erhoben wird beträgt der Kirchensteuersatz 9% statt 8%.
Jedes Jahr entscheidet der Kirchenvorstand einer Kirchengemeinde neu, wie das Kirchgeld erhoben und wie es verwendet wird. Bei Kirchengemeinden, die sich zu einer Gesamtkirchengemeinde zusammengeschlossen haben, übernimmt in der Regel die Gesamtkirchenverwaltung diese Verantwortung.
Weil sie die Situation vor Ort kennen und wissen, wo Unterstützung bzw. finanzielles Engagement erforderlich sind, entscheiden die Kirchengemeinden nach eigenem Ermessen, für welche Leistungen und Projekte das Kirchgeld verwendet wird.

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Mein Kind wird getauft und der Pate ist nicht in der Kirche – ist das möglich?
Nein. Das Patenamt ist mit der Verpflichtung verbunden, Verantwortung für die christliche Erziehung des Täuflings zu übernehmen. Nach unserer Überzeugung kann eine Patin/ ein Pate diese Verantwortung nur ausüben, wenn sie bzw. er Mitglied einer christlichen Kirche ist.
Weitere Informationen zum Patenamt

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Mein Kind ist nicht getauft worden, möchte aber sich aber jetzt konfirmieren lassen. Ist das ohne Taufe möglich?
Die Konfirmation ist die persönliche „Bekräftigung“ des Glaubens, den Paten und Eltern in der Taufe stellvertretend für den Täufling bekennen. Deshalb braucht die Konfirmation unbedingt die Taufe, die der Konfirmation zeitlich vorausgeht. In vielen Gemeinden wird deshalb im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die Konfirmation auch die Taufe von ungetauften Jungen und Mädchen gefeiert. Da die Teilnahme am vorbereitenden Unterricht zwingend erforderlich ist – und diese auch ungetauften Jungen und Mädchen offen steht -, sollten Sie rechtzeitig Kontakt mit dem zuständigen Pfarramt aufnehmen.

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Wird mein Eintritt in der Gemeinde veröffentlicht?
Nicht automatisch. Wenn Sie dies möchten, kann Ihr Eintritt den Menschen der Ortsgemeinde im Gottesdienst und/oder Gemeindebrief mitgeteilt werden.

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Kann ich auch in einer anderen Gemeinde als meiner Ortsgemeinde Mitglied werden?
Ja, das ist problemlos möglich. Der neuesten Regelung zufolge muss man sogar nicht mehr erst Mitglied der Wohnsitzgemeinde werden, um sich danach gegebenenfalls umgemeinden zu lassen. Sondern man kann gleich in seine Wunschgemeinde eintreten, etwa indem man diese beim Eintritt in einer Eintrittsstelle angibt.

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