MAV Würzburg
Friedrich-Ebert-Ring 30/2
97072 Würzburg
Telefon: 0931 / 79 40 79 83 bzw. 0931 / 80 49 96 49
Fax: 0931 / 80 49 93 08
Termine sind jederzeit möglich vor Ort, im Zoom oder extern, je nach Vereinbarung. Schließzeiten wegen Urlaub sind unter "Aktuelles" gelistet.
E-Mail: mav.wuerzburg@elkb.de
Alle Gewählten auf einen Blick:
Individuelle Informationen zu den Mitgliedern sind unten hinter den Namen angefügt.
Aufgaben
Unsere Aufgabe als MAV ist es, die Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gegenüber der Dienststellenleitung zu vertreten und somit für eine Verbesserung des Arbeitsklimas und der Arbeitsbedingungen vor Ort zu sorgen. Wir tragen dafür Sorge, dass in den Dienststellen die Belange der einzelnen Mitarbeiter/innen und Berufsgruppen in den Blick genommen und berücksichtigt werden.
Je nachdem sind wir als KonfliktschlichterInnen, MitstreiterInnen oder InformationsvermittlerInnen gefragt.
Wir leisten Hilfestellung bei
• beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen Belangen
• Arbeitsrechtlichen Fragen wie: Urlaub, Tarif, Schwangerschaft
• Anfragen, Anregungen
• Kritik / Beschwerden
Schweigepflicht
Wir „MAVlerInnen“ haben nach § 22 MVG Schweigepflicht gegenüber Dritten
— auch nach Ausscheiden aus dem Gremium.
Unser Büro bietet einen geschützten Raum, in dem alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Gehör finden können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können schriftlich, telefonisch oder persönlich mit den Mitgliedern der MAV Kontakt aufnehmen. Innerhalb des Gremiums sind wir der Schweigepflicht entbunden, um den Synergieeffekt nutzen zu können.
Ist ein Mitglied der MAV von einer Anfrage betroffen, so wird sie selbstverständlich gehört, ist aber bei den Beratungen ausgeschlossen.
Gegenüber den anderen Mitgliedern der MAV besteht die Schweigepflicht nicht, da ein für alle gleicher Informationsstand zu gewährleisten ist.
Informationen, die dem MAV-Mitglied bekannt gegeben werden, können vom Mitglied jederzeit an alle anderen
MAV-Mitgliedern weitergegeben werden, wenn das MAV-Mitglied dies für nötig erachtet, z.B. Information ist für
MAV-Mitglied belastend, Info erfordert dringend Handlungsbedarf (Kindeswohlgefährdung)
Es ist die Entscheidung des Ratsuchenden ob unter diesen Vorzeichen ein Gespräch mit dem MAV-Mitglied stattfinden
soll.
Inhalte dieses Erstgesprächs müssen an das Gremium weitergegeben werden, wenn die MAV tätig werden soll
(vgl. § 35 MVG-EKD Rd. 4).
Ist kein Mandat erteilt entscheidet beim Erstgespräch das einzelne MAV-Mitglied ob es das Gremium unterrichtet. Weitere Gespräche mit dem gleichen Mitarbeitenden und der gleichen Thematik sind mit dem Gremium zu besprechen.
Geschäftsordnung
Wir haben uns zur Erfüllung unserer Aufgaben eine Geschäftsordnung gegeben. Dort ist unter anderem festgelegt, dass wir im Rhythmus von 14 Tagen zusammenkommen.
Die Wahlperiode des neuen MAV-Gremiums begann am 01.05.2022.
Vorsitzende:
Andrea Bloos Steckbrief.pdf
Stellvertretende Vorsitzende: Hanna Segnitz von Schmalfelden Steckbrief.pdf
Weitere Mitglieder in der Reihenfolge der Vertretung:
Barbara Schuster-Gollnick Steckbrief
Heike Koberger Steckbrief.pdf
Susanne Schlechtweg-Herpich
Katharina Möstl
Alfred Bauer
Daniela Kraus Steckbrief.pdf
Gertrud Zipperich Steckbrief.pdf
Jürgen Seubert Steckbrief.pdf
Sarah Hall