Entgelttabelle
Gesamtentgelttabelle 2023:
https://www.ark-bayern.de/system/files/dateien/entgelttabelle_2023_intr…
Ab 01.03.2021 bis 31.12.2022 gültige Entgelttabelle (TV-L) für pädagogisches Personal
https://www.wuerzburg-evangelisch.de/system/files/dateien/paedagogische…
Ab 01.03.2021 bis 31.12.2022 gültige Entgelttabelle (TV-L) nicht pädagogisches Personal
https://www.wuerzburg-evangelisch.de/system/files/dateien/nichtpaedagog…
Weitere Entgelttabellen, auch Ältere, auf der Seite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK)
https://www.ark-bayern.de/downloads
Gehaltsmitteilung, was steht da drauf?
Beispielhafter Link zur Berechnung des Entgelts
https://www.bmas.de/static/Teilzeit-Netto-Rechner/index.html
Beispielhafter Link für Berechnung des Entgelts unter Berücksichtung der neuen Sätze für Pflegeversicherung ab 01.07.2023
https://www.aok.de/fk/tools/rechner/gehaltsrechner-2023/
Beispielhafter externer Link zur Berechnung bei Entgeltumwandlung
In der Sozialversicherung beträgt 2023 der Freibetrag 3.504 Euro abzüglich den Arbeitgeberzahlungen an die EZVK. Für die Steuer gilt 2023 der Freibetrag von 7.008 Euro jährlich abzüglich Arbeitgeberzahlungen an die EZVK.
https://www.sparkasse-koelnbonn.de/de/home/privatkunden/altersvorsorge/…
Eingruppierung pädagogisches Personal
https://www.wuerzburg-evangelisch.de/system/files/dateien/uebersichtein…
Informations-ABC
Dienstordnung
Liebe pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund vielfacher Nachfrage stellen wir die aktuelle Dienstordnung ein.
Viel Spaß beim Lesen!
Tarifrecht
Nebentätigkeit
Information über Nebentätigkeit
Beihilfe
Beihilfeberechtigte Personen:
- Beschäftigte im kirchlichen Dienst, deren Arbeitsvertrag unbefristet ist oder auf mindestens ein Jahr befristet ist (auch geringfügig Beschäftigte)
- Beschäftigte, die zunächst einen befristeten Vertrag unter einem Jahr hatten und jetzt auf ein Jahr oder länger verlängert werden
- Ehepartner von beihilfeberechtigten Personen, sofern diese Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung sind und keinen eigenen Beihilfeanspruch haben
- Kinder von beihilfeberechtigten Personen, solange sie in Schul- oder Berufsausbildung stehen, längstens bis zum 25. Lebensjahr, ggf. verlängert um die Zeiten von Wehr- oder Ersatzdienst.
Sie werden – sofern Sie beihilfeberechtigt sind - automatisch angemeldet und erhalten nach der Anmeldung Informationen von der Versicherung. Sie haben dann die Möglichkeit, sich innerhalb eines halben Jahres ohne Gesundheitsprüfung freiwillig zusätzlich zu versichern.
Sollten Sie innerhalb von 3 Monaten keine Infos bekommen, melden Sie sich bei der Personalabteilung.
Beihilfe in der "Grundversorgung"
Zahnersatz, Heilpraktiker
Nicht beihilfeberechtigt sind ehrenamtlich tätige Personen,
z.B. Pfarrgemeinderäte
Nähere Informationen unter folgendem externen Link:
Hilfe für Mütter und Väter, die Mitarbeitenden in Kindertagesstätten den Eltern anbieten können:
https://diakonie-wuerzburg.de/beratung-hilfe-in-krisen/schwangerschaft-…