Der "Stiftungsfonds Klinikseelsorge" ist seit dem 01.01.2025 Rechtsnachfolger der bisherigen und im Jahr 2010 gegründeten Stiftung Klinikseelsorge. Der Stiftungsfonds wird innerhalb der Evangelischen Bürgerstiftung im Dekanat Würzburg verwaltet. Die bisherigen Stiftungszwecke bleiben erhalten.
Zweck gemäß Fondsvertrag vom 21.11.2024
"Als Teil des Grundstockvermögens der Evangelischen Bürgerstiftung im Dekanat Würzburg dient der Stiftungsfonds ausschließlich und unmittelbar der Förderung steuerbegünstigter Zwecke gemäß der Stiftungssatzung der Evangelischen Bürgerstiftung im Dekanat Würzburg. Im Rahmen dessen soll als Zweck des Stiftungsfonds festgelegt werden:
Die Erträge des Stiftungsfondsvermögens sollen gleichrangig folgenden Zwecken der kirchlichen Seelsorge an den Kliniken und Krankenhäusern im Bereich des Evangelisch-Lutherischen Dekanatsbezirks Würzburg dienen:
a) Förderung von Seelsorgeausbildung und Seelsorgefortbildung der nebenberuflichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Seelsorge sowie der sich in der Seelsorge engagierenden Ehrenamtlichen mit Schwerpunkt auf der Klinischen Seelsorgeausbildung (KSA);
b) Förderung der kirchlichen Seelsorge.
Die Fondszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Vergabe von Stipendien zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungskursen und durch Zuschüsse zur Finanzierung seelsorglicher Dienste der Klinikseelsorge, wie z. B. Anschaffung von Arbeitsmitteln, Erstattung von Fahrtkosten an ehren- und hauptamtlich Tätige in der Klinikseelsorge."
Antragsfrist jährlich am 15. Dezember
Formlose Anträge können jedes Jahr bis zum 15. Dezember gestellt werden.
Kontakt
Anfragen und Anträge richten Sie bitte an das Kuratoriumsmitglied Herrn Peter Meyer, Inhaber der ersten Pfarrstelle Krankenhausseelsorge am Universitätsklinikum Würzburg, Tel. 0931 201-53514 bzw.peter.meyer(at)@elkb.de, der für Rückfragen gerne zur Verfügung steht.
Zweckgebundene Zustiftungen und Spenden ...
... an den Stiftungsfonds Klinikseelsorge sind weiterhin möglich und erwünscht. Bitte bei Überweisungen auf das untenstehende Konto der Evang. Bürgerstiftung unbedingt die Zweckbestimmung angeben! Auch Testamentsspenden an den Stiftungsfonds sind möglich.
Die Evang. Bürgerstiftung - und damit der Stiftungsfonds Klinikseelsorge - ist vom Finanzamt Würzburg als gemeinnützig anerkannt, somit von der Körperschaftsteuer befreit und berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen auszustellen.
Bankverbindung für Zuwendungen
Evang. Bürgerstiftung im Dekanat Würzburg
IBAN: DE24 5012 0383 0002 6829 46 - Bethmann Bank